Rechtliche Vorsorge für Ärztinnen und Ärzte
Wer vertritt Sie, wenn Sie durch Unfall oder Krankheit nicht können?
Rechtliche Vorsorge für Ärztinnen und Ärzte
Wer vertritt Sie, wenn Sie durch Unfall oder Krankheit nicht können?
Vorsorgevollmacht und Unternehmervollmacht
Wer vertritt Sie, wenn Sie nicht können?
Selbst Ihr Ehepartner darf es nicht automatisch. Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall über Ihre Finanzen oder über ärztliche Behandlung nicht mehr selbst entscheiden können, bestimmen ohne Vorsorgevollmacht Fremde über alle Belange des Lebens.
Fremdbestimmung Praxis?
Das Gleiche gilt auch für Sie als Unternehmer, als Freiberufler, Selbständiger, Gesellschafter von Personen- und Kapitalgesellschaften. Sind Sie nicht mehr entscheidungs- und geschäftsfähig, weil Sie unter Betreuung stehen, entscheiden Fremde geschäftlich über Ihre Praxis.
Selbstbestimmt mit Vollmachten
Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie, wer für Sie im handlungsbevollmächtigt sein soll und für welche Angelegenheiten die Vollmacht gelten soll. Mit der integrierten Unternehmervollmacht regeln Sie die geschäftliche Vertretung für Ihre Praxis. Nur so bleiben Sie privat wie geschäftlich selbstbestimmt.
Bescheid wissen zu Vollmachten und Patientenverfügung
Aufklärungsvideo: Das glauben Sie nicht!
- Die Situation Betreuung in Deutschland
- Was passiert im Betreuungsfall ohne Vollmacht?
- Rechtliches aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
- Lösungen und warum Sie das rechtssicher tun sollten
- Welche Lösungen Experten empfehlen
- Warum der JURA DIREKT Service den Unterschied macht
Patientenverfügung
Legen Sie Ihre Wünsche fest
Sie können durch die gesetzlich geregelte Patientenverfügung im Vorfeld über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden.
Ihre Patientenverfügung muss hinreichend konkret formuliert sein, um später auf die individuelle Lebens- und Krankheitssituation zutreffen zu können. Internetvordrucke – besonders per Ankreuzverfahren – bieten keinerlei Rechtssicherheit.
Nur eine individuell angepasste Patientenverfügung gewährleistet, dass Ihre Wünsche an medizinischen Maßnahmen berücksichtigt werden.
Das Bundesjustizministerium empfiehlt
"Es ist nicht unbedingt erforderlich, aber sehr empfehlenswert, eine Patientenverfügung in bestimmten Zeitabständen (z. B. jährlich) zu erneuern oder zu
bestätigen. So kann man im eigenen Interesse regelmäßig überprüfen, ob die einmal getroffenen Festlegungen noch gelten sollen oder eventuell konkretisiert oder abgeändert werden sollten." Quelle: bmjv.de, Broschüre Patientenerfügung, 05.05.2021
Testamentsservice
Ihr Testament regelt Ihren letzten Willen und ist so individuell wie Ihr Leben.
Wozu ein Testament? Beispielsweise...
- Eigenständige Wahl der Erben
- Vermeidung von Konflikten unter der Verwandtschaft
- Begünstigung von nicht verwandten Personen oder Institutionen
- Einsparung von Erbschaftssteuer.
Der Fachanwalt für Erbrecht
Nur wenn Ihr Testament den Formvorschriften entspricht, stellen Sie sicher, dass Ihr Verteilungsplan nach Ihrem Tod tatsächlich wie gewünscht in Kraft tritt. Auch im Zusammenhang mit Immobilienvermögen oder Unternehmenswerten sollten Menschen jeden Alters rechtzeitig Ihre Nachfolge regeln.
Abstimmen mit Dokumenten
Experten empfehlen außerdem, ein Testament immer auch mit Ihrer privaten und unternehmerischen Vorsorgevollmacht und Ihrem Ehevertrag abzustimmen.
Testamentsservice
Ihr Testament regelt Ihren letzten Willen und ist so individuell wie Ihr Leben.
Wozu ein Testament? Beispielsweise...
- Eigenständige Wahl der Erben
- Vermeidung von Konflikten unter der Verwandtschaft
- Begünstigung von nicht verwandten Personen oder Institutionen
- Einsparung von Erbschaftssteuer.
Der Fachanwalt für Erbrecht
Nur wenn Ihr Testament den Formvorschriften entspricht, stellen Sie sicher, dass Ihr Verteilungsplan nach Ihrem Tod tatsächlich wie gewünscht in Kraft tritt. Auch im Zusammenhang mit Immobilienvermögen oder Unternehmenswerten sollten Menschen jeden Alters rechtzeitig Ihre Nachfolge regeln.
Abstimmen mit Dokumenten
Experten empfehlen außerdem, ein Testament immer auch mit Ihrer privaten und unternehmerischen Vorsorgevollmacht und Ihrem Ehevertrag abzustimmen.