Risiken für Ärzt*innen klug auslagern
Die wichtigsten Versicherungen für Ärzt*innen und Zahnärzt*innen
Risiken für Ärzt*innen klug auslagern
Die wichtigsten Versicherungen für Ärzt*innen und Zahnärzt*innen
Berufshaftpflichversicherung für Ärzte
Schutz gegen Schadenersatzansprüche und Vermögensverluste
Die Berufshaftpflicht greift, wenn Patienten gesetzliche Schadensersatzansprüche im Personen-, Sach- und Vermögensschadenbereich geltend machen, die im Zusammenhang mit Behandlungen stehen.
Standardabsicherung für Mediziner
Der Berufshaftpflichtversicherer prüft die Rechtslage und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. In den berechtigten Fällen leistet der Versicherer Schadensersatz und schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte
Sicherheit für Sie und Ihre Familie, denn das Risiko ist nicht zu unterschätzen
Berufsunfähigkeits-
versicherung für Ärzte
Sicherheit für Sie und Ihre Familie, denn das Risiko ist nicht zu unterschätzen
Was passiert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können?
Für Sie gehört eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu einer wichtigen Präventionsmaßnahme, weil staatliche Absicherungen nur geringfügigen Ausgleich bieten. Sie gibt Ihnen und Ihrer Familie Sicherheit.
Nervenerkrankungen und Bewegungsapparat
Nach den aktuellen Veröffentlichungen des seit Jahrzehnten bekannten Analyseunternehmens Morgen & Morgen sind Nervenerkrankungen, Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates und Krebs zusammen zu 70% ursächlich für Berufsunfähigkeit. Bei akademischen Heilberufen kommt hinzu: Das Versorgungswerk leistet wegen Berufsunfähigkeit nur bei Aufgabe des Arztberufes. Eine private Absicherung ist für Ärzte daher ein Muss.
Quelle: Morgen & Morgen, Stand: Mai 2021
Private Haftpflichtversicherung
Sichern Sie sich gegen alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden ab
Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen und deckt ein existenzbedrohendes Risiko ab.
Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!
Das kann schnell schmerzhaft werden
Wer jemand anderen durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss dafür nach dem Gesetz in unbegrenzter Höhe aufkommen. Das können Sach-, Personen- oder seltener Vermögensschäden sein. Das betrifft nicht nur den Rotweinfleck auf der Tischdecke, sondern auch schwere Unfälle und zerstörte Gebäude.
- Übersicht - Was ist versichert? (hier klicken)
Grundsätzlich sind alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat, versichert.
Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Je nach Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
- Schäden durch deliktunfähige Personen
- Gefälligkeitsschäden
- Mietsachschäden an beweglichen Sachen
- Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
- Neuwertentschädigung
- Photovoltaikanlagen inkl. der Einspeisung
- Verlust von fremden privaten und beruflichen Schlüsseln
- Gebrauch bestimmter Luft- und Wasserfahrzeuge
- Selbständige gewerbliche Nebentätigkeiten
Krankentagegeld für Mediziner
Selbstständige Ärzte und Zahnärzte müssen Ihre Einkommensausfälle selbst absichern
Krankentagegeld gleicht Einkommensausfälle im Krankheitsfall aus. Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber den Lohn bis zum 42. Kalendertag bei Arbeitsunfähigkeit fort, sofern das Arbeitsverhältnis zuvor mindestens vier Wochen lang bestand.
- Bei gesetzlich Krankenversicherten (GKV) übernimmt die gesetzliche Krankenkasse (GKV) für bis zu 78 Wochen (bzw. 72 Wochen nach Ende der Lohnfortzahlung) die Zahlung i.H.v. 70% des letzten beitragspflichtigen Bruttoentgelts, maximal jedoch 90% des letzten Nettogehalts.
- Bei privat krankenvollversicherten Arbeitnehmern ist nach 42 Tagen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Schluss. Es sei denn, ein privates Krankentagegeld ab 43. Tag ist vorhanden. Die versicherbare Höhe des Krankentagegeldes ist vom Einkommen und Versicherer abhängig. Die Auszahlung ist steuerfrei und ohne zeitliche Begrenzung. Mediziner gelten als besonders gesund und profitieren daher von günstigeren Beiträgen.
Niedergelassene Mediziner, also selbstständige Ärzte und Zahnärzte, müssen Ihren Praxisgewinn selbst absichern. Mediziner gelten als besonders gesund und profitieren daher von günstigeren Beiträgen. Die Auszahlung des Krankentagegeldes ist steuerfrei und ohne zeitliche Begrenzung. Selbstverständlich passt nicht jede Versicherung zu jedem Arzt.
- Diese Punkte sind bei der Auswahl wichtig: (klicken für mehr)
- Auf den Leistungsbeginn (ab 4., 8., 15., 22., oder 29. Tag) achten, um Versorgungslücken zu vermeiden
- Höhe des Krankentagegeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen
- Maximal versicherbares Krankentagegeld – Höchstgrenzen von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich
- Sind auch fixe Kosten der Praxis (z.B. Miete, Leasing - und Kreditraten oder Personalkosten) oder Beiträge zum Ärzteversorgungswerk neben dem Gewinn versicherbar?
- Weiterzahlung der Leistungen bei eingeschränkter Arbeitsunfähigkeit (Teil-AU)
- Dynamische Anpassung des Krankentagegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren
- Bei welchem Alter endet der Versicherungsschutz?