Betriebliche Altersvorsorge (BAV)

Einbußen der gesetzlichen Rentenversicherung kompensieren

 









Betriebliche Altersvorsorge (BAV)

Einbußen der gesetzlichen Rentenversicherung kompensieren





Sinn und Zweck einer BAV?


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Jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat in Deutsch­land den gesetzlichen Anspruch, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden und so für das Alter vorzusorgen. Betriebsrenten sind für viele Arbeitnehmer eine sinnvolle Möglichkeit, Einbußen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren.

Formen der betriebliche Alters­vorsorge

Es gibt fünf verschiedene Arten der betrieblichen Alters­vorsorge. Der Arbeit­geber kann frei entscheiden, welche er wählt. Die bekannteste und häufigste Form in Praxen und MVZ ist die Direktversicherung.















Wann ist eine BAV sinnvoll?


  • Für alle Neuverträge seit 2019 gilt ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent. Ab 2022 gilt dies auch für bereits bestehende Verträge.
  • Finanziert der Arbeitgeber die Betriebsrente alleine, ist die zusätzliche Absicherung für den Arbeitnehmer sinnvoll.
  • Zahlt der Arbeitgeber die ZFA /MFA z.B. nach Tarifvertrag, ist dort die betriebliche Altersvorsorge mit 45 EUR monatlich und zusätzlich 15% auf den Bruttoumwandlungsbetrag der Arbeitnehmerin geregelt. Die Höhe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Sogar Stiftung Warentest Finanztest schreibt im Januar 2021: „Mit ordentlichem Arbeitgeberzuschuss und guten Verträgen lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge.“





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Wann ist eine BAV sinnvoll?


  • Für alle Neuverträge seit 2019 gilt ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent. Ab 2022 gilt dies auch für bereits bestehende Verträge.
  • Finanziert der Arbeitgeber die Betriebsrente alleine, ist die zusätzliche Absicherung für den Arbeitnehmer sinnvoll.
  • Zahlt der Arbeitgeber die ZFA /MFA z.B. nach Tarifvertrag, ist dort die betriebliche Altersvorsorge mit 45 EUR monatlich und zusätzlich 15% auf den Bruttoumwandlungsbetrag der Arbeitnehmerin geregelt. Die Höhe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Sogar Stiftung Warentest Finanztest schreibt im Januar 2021: „Mit ordentlichem Arbeitgeberzuschuss und guten Verträgen lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge.“




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